Liechtensteinische Krankenkassen
Aufgrund der OKP-Zulassung übernehmen die Krankenkassen die Kosten einer Behandlung.
Aufgrund der OKP-Zulassung übernehmen die Krankenkassen die Kosten einer Behandlung.
Im Mai 2021 habe ich die OKP-Zulassung erhalten. Somit werden die Kosten der Behandlung für alle Klienten, die in Liechtenstein versichert sind, von den Krankenkassen übernommen. Damit die Kostenübernahme möglich ist, wird eine Psychotherapieverordnung von Ihrem Arzt benötigt.
Bitte beachten Sie dennoch die Vertragsbedingungen mit Ihrer Krankenkasse sowie die vereinbarte Franchise und den jährlichen Selbstbehalt. Klären Sie Unsicherheiten bitte vorgängig direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Der Preis richtet sich nach dem Tarifvertrag des liechtensteinischen Krankenkassenverbands (LKV) und beträgt 191.40 CHF für 60 Minuten.
Bitte beachten Sie, dass darin auch die administrative Tätigkeit des Therapeuten enthalten ist. Darüber hinausgehende, notwendige Tätigkeiten, wie z.B. Telefonate, E-Mails, Testauswertungen oder verlangte Berichte, werden ebenfalls verrechnet.
Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise direkt an die Krankenkasse, welche Ihnen im Anschluss die Franchise und den Selbstbehalt in Rechnung stellen.